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Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende zur Verfügung.
Wer kann den Bildungscheck nutzen?
Sowohl Angestellte aller Ebenen als auch Firmen können den Bildungscheck in Anspruch nehmen.
Hier die Checkliste:
- Sie haben in den vergangenen zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
- Sie sind beschäftigt in einem Unternehmen und die Zahl der Beschäftigten liegt unter 250.
- Sie sind selbstständig, jedoch liegt Ihre Selbstständigkeit nicht länger als 5 Jahre zurück.
Wie viel übernimmt das Land?
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten.
Maximal bis zu 500 € pro Jahr!!! Die andere Hälfte finanzieren Sie oder Ihre Firma.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.